Wie wir diese Website messen
Wir zählen Seitenaufrufe selbst, auf unserem eigenen Server. Es ist kein Analytics-Anbieter beteiligt, es wird kein Cookie gesetzt, und nichts über deinen Besuch geht irgendwo anders hin — deshalb braucht diese Messung kein Einwilligungsbanner.
Für jeden Seitenaufruf halten wir die Seitenadresse fest, einen groben Gerätetyp (Desktop, Mobil oder Tablet) und das Land, das unser Hosting meldet. Um innerhalb eines Tages einen Besucher vom anderen zu unterscheiden, speichern wir einen nicht umkehrbaren Hash aus deiner IP-Adresse und deinem Browser, kombiniert mit einem geheimen Wert, der jede Mitternacht ersetzt und dann verworfen wird. Der Hash lässt sich nicht zurückrechnen, und der von gestern lässt sich weder neu berechnen noch dem von heute zuordnen — deine Besuche können also nicht zu einem Verlauf zusammengefügt werden, auch nicht von uns.
Innerhalb dieses einen Tages bleiben die unter einem Hash gesehenen Seiten in der Reihenfolge erhalten, in der sie aufgerufen wurden — so sehen wir, welchen Weg jemand durch die Website genommen hat. Diese Abfolge endet um Mitternacht zusammen mit dem Geheimnis, von dem sie abhängt, und die einzelnen Einträge, aus denen sie besteht, werden nach 35 Tagen gelöscht.
Wenn du auf die Website kommst, und erneut, wenn eine Seite komplett neu geladen wird oder ein neuer Tag beginnt, halten wir außerdem fest, woher du kommst: als einen von sechs Kanälen (eine Anzeige, eine Suchmaschine, ein KI-Assistent, ein soziales Netzwerk, eine andere Website oder keiner, wenn du die Adresse eingetippt oder ein Lesezeichen benutzt hast), zusammen mit dem Namen der verweisenden Website, etwa google.com. Wir speichern nur diesen Namen: nie die Adresse der Seite, von der du kommst, nie deinen Suchbegriff und nie die Kennung, die eine Anzeige an den Link hängt. Diese Kennung wird in deinem Browser geprüft und nie an uns gesendet.
Deine IP-Adresse selbst wird nie auf die Festplatte geschrieben. Einzelne Einträge werden nach 35 Tagen gelöscht; es bleiben nur die Tagessummen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Seiten tatsächlich gelesen werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).